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Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet

Private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich

Es kann eine Bagatelle sein: Sie setzen sich auf die teure Designer-Brille des Gastgebers. Dann müssen Sie ihm den Schaden ersetzen. Ein schlimmerer Beispielsfall: Auf der Treppe rempeln Sie einen Entgegenkommenden an. Er fällt die Treppe runter, bricht sich einen und wird berufsunfähig. Dann zahlen Sie auch. „Das Beispiel zeigt: Das Risiko ist nicht einschätzbar. Möglicherweise haftet man ein Leben lang und bis zum finanziellen Ruin, denn der Schaden kann in die Millionen gehen“, erklärt Oskar Durstin, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater. Die Schadensersatzpflicht ist in Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. Darum ist es für jeden Bürger unerlässlich, eine private Haftpflichtversicherung zu haben. Trotzdem: „Nur etwa 70 bis 80 Prozent der Bundesbürger haben eine solche Police“, schätzt der Experte.

Dabei springt die Versicherung nicht nur bei berechtigten Schadensansprüchen ein, sie wird auch bei unberechtigten Ansprüchen aktiv. Wird zu Unrecht Schadenersatz verlangt, begleitet die Versicherung den Kunden vor Gericht und übernimmt die Kosten um die Ansprüche abzuwehren. Sie agiert also wie eine Rechtschutzversicherung, und bringt somit doppelten Nutzen mit sich – und das sogar weltweit.

Es gibt nur wenige Situationen, in denen die Versicherungsgesellschaft nicht einspringt, beispielsweise bei gemieteten oder geliehenen Sachen: Für einen Fernsehabend wurde der DVD-Player des Freundes geliehen, er fällt runter und ist kaputt. Dann zahlt die Gesellschaft nicht. Oder wenn man beim Umzug hilft und die teure Vase fallen lässt. „In diesem Fall handelt es sich um eine Gefälligkeit. Der Schädiger kann nicht dafür bestraft werden, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, während er einer Gefälligkeit nachgekommen ist“, erklärt Thorsten Rudnik, Versicherungsberater beim Bund der Versicherten. Natürlich zahlt die Gesellschaft auch dann nicht, wenn der Schaden vorsätzlich zugefügt wurde.

Einmal im Leben eine Privathaftpflicht abzuschließen, ist jedoch nicht ausreichend. „Nach einigen Jahren sollte man überprüfen, ob sie noch dem Lebensstandard entspricht“, rät Rudnik. Zwar habe man beim Abschluss der Police beispielsweise noch keine Familie, aber vielleicht fünf Jahre später. Dann muss man seine Haftpflichtversicherungen anpassen. Die Versicherung gilt zwar im Prinzip für die ganze Familie – aber nur, wenn man keinen Single-Tarif gewählt hat.

Das Beispiel macht deutlich: „Bevor man den Vertrag unterschreibt, ist es wichtig, dass man bei der Gesellschaft nachfragt, welche Risiken abgesichert sind“, rät Durstin. Beispiel Forderungsausfalldeckung: Wird einem Bürger mit privater Haftpflichtversicherung ein Schaden durch einen anderen ohne Versicherung zugefügt, dann springt die eigene Versicherung ein, soweit man den Leistungsbaustein „Forderungsausfalldeckung“ gewählt hat. Wie wichtig dieser Schutz ist, muss jeder Versicherungsnehmer persönlich entscheiden. Nicht lange überlegen sollte man dagegen bei der Höhe des Versicherungsschutzes: „Am besten wählt man eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro“, so Durstin. „Die Mindestsumme liegt bei drei Millionen. Darunter sollte man in keinem Fall gehen“. Das bedeutet, dass im Schadensfall die Versicherungsgesellschaft bis zu dieser Höhe zahlt. „Bei alten Policen ist die Deckungssumme nicht mehr ausreichend“, weiß Thorsten Rudnik. „Da die Preise steigen, müssen auch die Deckungssummen steigen. Sonst lässt sich irgendwann trotz Haftpflichtversicherung ein Schaden nicht mehr begleichen“.

Wer Geld für die Beiträge sparen möchte, sollte also nicht mit der Deckungssumme knausern. „Dann ist es besser einen kleinen Selbstbehalt bis zu 200 Euro zu wählen“, sagt Rudnik. Man zahlt dann zwar bei kleinen Schäden bis zu einer bestimmten Grenze selbst, dafür sind die Jahresbeiträge niedriger. Im Übrigen unterscheiden sich die Höhen der jährlichen Beiträge erheblich. Gerade bei der privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich darum im Vorfeld der Vergleich. „Bei einer Deckungssumme von fünf Millionen Euro und einem Singletarif gibt es eine Preisspanne von 40 Euro bis 212,78 Euro im Jahr“, weiß Peter Rabow vom Analysehaus Morgen und Morgen.

Bei der privaten Haftpflichtversicherung ist es sehr einfach die Gesellschaft zu kündigen: Wer einen Blick in seine Unterlagen und in Vergleichstabellen wirft, sollte auch die Konditionen vergleichen. Zahlt er zuviel, sollte er sich ein Angebot des günstigeren Anbieters schicken lassen. Ist der neue Vertrag unterschrieben, wird der alte als Einschreiben zum nächst-möglichen Zeitpunkt gekündigt.

Varianten der Haftpflichtversicherung Bauherrenhaftpflicht: Sie schützt Bauherren vor Ansprüchen von Geschädigten. Beispielsweise könnte ein Passant oder ein Auto durch herab fallendes Material verletzt oder beschädigt werden.

Berufshaftpflichtversicherung: Für einige Berufe – vor allem für Freiberufler wie Architekten oder Notare und Rechtsanwälte – ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie springt ein, wenn im beruflichen Umfeld einem anderen ein Schaden durch den Versicherten entsteht.

Betriebshaftpflichtversicherung: Unternehmer schließen diese Police ab, damit Schaden, der anderen durch ihren Betrieb oder ihre Mitarbeiter entsteht, von der Versicherungsgesellschaft beglichen wird.

Boots-/Surfbretthaftpflichtversicherung: Bootseigentümer sollten sich für den Fall absichern, dass durch ihr Boot anderen ein Schaden zugefügt wird – beispielsweise einem Schwimmer. Bei Surfern kann es sein, dass etwaige Verpflichtungen von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Dienst- beziehungsweise Amtshaftpflichtversicherung: Mit dieser Police sichern sich Beamte gegen Regressansprüche ihres Dienstherrn bei Personen- oder Sachschäden ab. Damit ein solcher Anspruch gestellt wird, muss der Schaden grob fahrlässig verursacht werden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Besitzer von unbebauten Grundstücken und von Eigentumswohnungen sowie Vermieter sind mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gut beraten. Denn sie sind verpflichtet, ihr Grundstück beziehungsweise Haus gefahrenfrei und verkehrssicher zu halten. Entsteht einem anderen ein Schaden dadurch, dass diese Pflicht verletzt wurde, haftet der Haus- und Grundbesitzer. Dabei sind Besitzer selbstbewohnter Einfamilienhäuser im Regelfall durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Schwieriger bei der Eigentumswohnung: Zu ihr gehört auch Gemeinschaftseigentum, für das der Eigentümer ebenfalls verantwortlich ist. Meistens schließt aber der Hausverwalter für das gesamte Haus und somit für die Eigentümergemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab.

KfZ-Haftpflichtversicherung: Sie ist Pflicht für alle PKW,- Motorrad- oder LKW-Halter, das sieht das Gesetz vor. Mit dieser Police werden zum Beispiel Schäden in einem Unfall abgesichert.

Öltank-/Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser verseuchen. Darum sollten Besitzer eines Öltanks sich für den Fall absichern, dass durch Aus- oder Überlaufen Grundwasser oder Gewässer verschmutzt werden können.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Wer ein Pferd oder einen Hund hat, haftet selbst dann für den durch das Tier angerichteten Schaden, wenn ihm kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Beispielsweise wenn der Hund einen Jogger beißt, obwohl der Halter versuchte, ihn zurückzuhalten.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Vermögensschäden können bei Regressansprüchen des Dienstherrn separat abgesichert werden. (Artikel von: 23.09.2005, betbla)