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Abgesichert für den schlimmsten Fall

Mit der Risiko-Lebensversicherung werden Hinterbliebene vor dem finanziellen Ruin bewahrt

„Was passiert eigentlich, wenn das Gehalt des Hauptverdieners einer Familie durch seinen Tod weg bricht?“, fragt Oskar Durstin, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater. Wie viel Geld muss dann da sein, um die Hinterbliebenen vor dem finanziellen Ruin zu bewahren? Wer vorsorgen will, schließt für diesen Fall eine Risiko-Lebensversicherung ab. „Mit ihr sichert man die Familie im Todesfall finanziell ab“, so Durstin. Doch wie bei vielen Versicherungen gilt auch bei der Risiko-Lebensversicherung: „Da sich die persönliche und finanzielle Situation alle paar Jahre ändert, muss ein Risiko-Lebensversicherungsvertrag regelmäßig überprüft und optimiert werden“, so Oskar Durstin. „Hat sich der Versicherte beruflich weiter entwickelt und verdient mehr Geld, dann hat sich auch der Lebensstandard der Familie erhöht. Im Todesfall bräuchten die Hinterbliebenen mehr Geld“. Oder die Familie hat nach einigen Jahren Wohneigentum, der Kredit ist noch nicht abbezahlt. Dann sollte auch das Darlehen bei der Höhe der Versicherungssumme bedacht werden. „Alle drei bis fünf Jahre ist eine solche Überprüfung angebracht“, sagt der Versicherungsexperte. „Muss ich meinen Partner nicht mehr absichern, sind die Kinder aus dem Haus und selbiges ist abbezahlt, kann ich die Police kündigen“. Vor Vertragsabschluss ist der Vergleich nötig: Welche Gesellschaft bietet die besten Konditionen? „Wichtigstes Kriterium ist der Preis der Risiko-Versicherung. Dabei sollte man im Blick behalten, dass der jährliche Maximalbeitrag vom Preis nicht zu stark nach oben abweicht“, erklärt Martin Zsohar, Chefanalytiker beim unabhängigen Analysehaus Morgen und Morgen. Zwar seien die tatsächlichen Beiträge meistens niedriger, bis zu diesem maximalen Beitrag könnten sie aber steigen. „Die Risikoüberschüsse, die den tatsächlich zu zahlenden Beitrag verringern, sind nämlich nicht garantiert“. Außerdem sollte man wissen: „Je länger eine solche Versicherung läuft, desto teurer wird sie“, weiß Durstin. Schließlich steigt mit der Länge der Laufzeit das Risiko, dass der Versicherungsnehmer stirbt. Ein weiterer Knackpunkt sind die Gesundheitsfragen. Sie müssen genau beantwortet werden. „Wird beispielsweise ein Herzinfarkt verschwiegen und stirbt der Versicherungsnehmer, prüft die Gesellschaft seinen Krankheitsverlauf. Stößt sie dann auf den Infarkt, zahlt sie nicht und ficht den Vertrag an“, weiß Rudnik. Grundsätzlich müssten alle Krankheiten, Beschwerden oder Störungen angesprochen werden, im schlimmsten Fall verlange ein Versicherungsunternehmen dafür einen Zuschlag. „Allerdings muss man auch nicht mehr sagen als notwendig“, warnt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Fragt eine Versicherungsgesellschaft nach den Erkrankungen der letzten fünf Jahre, muss man sie nicht für die letzten zehn Jahre angeben. (Artikel von: 03.11.2005, betbla)