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Fernsehen ohne GEZahlen?

Nur im Ausnahmefall können sich Verbraucher von der GEZ-Gebühr befreien lassen - Ausweitung auf PCs

Moderne Fernsehtechnik entwickelt sich immer weiter. Nicht nur auf der heimischen Flimmerkiste sondern auch im Auto, im Zug, im Flugzeug, auf dem Handy oder auf dem Laptop kann heute ein TV-Signal empfangen werden. Eins bleibt jedoch unabhängig von der Empfangstechnik beim alten: Wer gucken will, muß zahlen. Und zwar an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland - besser bekannt als die GEZ. Jeder in Deutschland, der ein Radio, einen Fernseher oder ein anderes funktionstüchtiges Empfangsgerät besitzt, muß an die öffentlich rechtlichen Sender zahlen - völlig unabhängig davon, ob nur Videos, DVDs und private Sender auf dem Bildschirmen flimmern. Die monatlichen Gebühren sind für alle Privatpersonen gleich. Seit April 2005 kosten ein Radio monatlich 5,52 Euro und ein Fernseher 17,03 Euro. Wer einen Fernseher anmeldet, muß für das Radio nicht mehr extra zahlen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. "Besonders wichtig ist, zu unterscheiden, ob die Geräte privat oder gewerblich genutzt werden", sagt Nicole Hurst, Pressereferentin der GEZ. In einem familiären Privathaushalt sind grundsätzlich nur ein Radio und ein Fernseher gebührenpflichtig. Ehepartner gelten bei der GEZ als eine Person, solange kein Wohnraum gewerblich genutzt wird. Kinder und Großeltern ohne eigenes Einkommen müssen nicht zusätzlich zahlen. Verdienen Kinder jedoch eigenes Geld oder beziehen Großeltern eine Rente müssen sie ihre Geräte gesondert anmelden und Gebühren zahlen. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft muß jeder seine Empfangsgeräte gesondert anmelden. Für gemeinschaftlich genutzte Geräte beispielsweise im Wohnzimmer genügt ein angemeldetes GEZ-Mitglied. Komplizierter wird es, wenn ein Familien- oder WG-Mitglied von zu Hause arbeitet. Geräte die gewerblich genutzt werden, muß der Kunde gesondert melden. Beispielsweise muß ein Anlageexperte, der zu Hause regelmäßig an einem Rechner mit TV-Karte seine Analysen schreibt und im Wohnzimmer einen privaten Fernseher stehen hat, doppelte Gebühren zahlen.

Doppelt anmelden müssen auch Rundfunkliebhaber mit Zweit- oder Ferienwohnungen. "Für einen Fernseher in der Ferienwohnung fallen das ganze Jahr Gebühren an", erklärt Hurst. Es komme nicht darauf an, ob und in welchem Umfang ein Empfangsgerät genutzt werde, sondern nur darauf, daß der Kunde es nutzen kann. Umgehen können Urlauber die doppelte Gebühr im eigenen Feriendomizil nur mit tragbaren Geräten. Wenn diese nur gelegentlich als Zweitgeräte genutzt werden, müssen sie nicht angemeldet werden. Voraussetzung dafür ist aber, daß am Hauptwohnsitz Geräte angemeldet sind. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Radios - auch im Auto - sowie alle Fernsehgeräte und Computer mit TV-Karte. Ab 2007 muß sogar jeder Computer mit Internet-Zugang bei der GEZ gemeldet werden. Natürlich nur, falls noch kein anderes Rundfunkgerät im Haushalt angemeldet ist.

Die meisten Deutschen folgen dem Ruf der GEZ, zumal überführten Schwarzsehern ein Bußgeld vom Ordnungsamt droht. Die Anmeldequote für Fernseher liegt bundesweit über 90 Prozent. Dennoch gibt es immer noch rund acht Prozent sogenannte "Schwarzseher". Um diese an ihre Gebührenpflicht zu erinnern, sind die Landesrundfunkanstalten beziehungsweise die GEZ per Gesetz bemächtigt, Adressen anzumieten, um festzustellen, "ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis vorliegt". So werden beispielsweise die Daten von Abonnementen von Fernsehzeitschriften für schriftliche Anfragen genutzt.

Weitere nützliche Links:
Kommt die Rundfunkgebühr für E-Mail?
Wer muss wann Gebühren zahlen?

(Artikel von: 24.08.2005, linpan)