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Schutz für viele Fälle: Hausrat-VersicherungDie Hausratversicherung springt bei Feuer- oder Wasserschäden genau so ein wie bei Einbruch und Diebstahl.
„Ob man eine Hausratversicherung abschließt, ist Ermessensfrage“, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Läuft zum Beispiel in einer Wohnung, die mit wertlosen Möbeln ausgestattet ist, die Waschmaschine aus und wird das Parkett zerstört, werden Kurzschlüsse in Geräten ausgelöst und die Tapeten aufgeweicht, ist der Schaden groß. Wer ihn begleichen kann, braucht keine Hausratversicherung. Wer das Geld nicht hat, investiert besser in eine solche Police und ist geschützt bei Schaden, der durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel oder eben Leitungswasser entsteht. Dabei sind nicht nur die Möbel versichert, sondern der komplette Hausrat vom Geschirr bis zu den DVDs, von der Garderobe bis zu den Schuhen. Aber: „Einfacher Diebstahl ist ausgeschlossen“, sagt Peter Rabow, Versicherungsexperte beim Analysehaus Morgen und Morgen. Damit sei beispielsweise der Kleiderklau von der Wäscheleine im Garten gemeint oder der Diebstahl der Handtasche aus dem Auto. Doch keine Regel ohne Ausnahme: „Manche Versicherungen schließen ihn beitragsfrei oder gegen Aufpreis bis zu bestimmten Summen ein“.
Das Beispiel zeigt, dass bei der Hausratpolice die versicherte Summe eine wesentliche Rolle spielt. Übersteigt der Wert des Hausrats die im Vertrag genannte Summe, ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall unterversichert. Eine solche Unterversicherung lässt sich durch den so genannten Unterversicherungsverzicht ausschließen. Viele Versicherer empfehlen, pro Quadratmeter Wohnfläche eine Absicherung von 650 Euro. Wer sich an die Empfehlung hält, kann im Schadensfall mit einer Erstattung bis zur vereinbarten Versicherungssumme rechnen, ohne dass das Unternehmen eine Unterversicherung annimmt. Allerdings: „Hat man eine kleine Wohnung mit vielen Wertgegenständen, ist man auch nach dieser Formel unterversichert“, erklärt Gerhard Schreiber. Natürlich kann auch das Gegenteil der Fall sein. Gerade Berufseinsteiger haben häufig kein teures Inventar, möglicherweise aber eine große Wohnung. Für sie wären die Beiträge dann erstens zu hoch und sie zweitens überversichert. „In solchen Fällen kann auch eine individuelle Versicherungssumme festgesetzt werden“, so Schweda. „Man darf nur nicht vergessen, die Summe anzupassen, wenn eines Tages höherwertiger Hausrat abgesichert werden soll“. Um hier nicht ins Fettnäpfchen zu treten, kann der Versicherungsnehmer einen dynamischen Vertrag aushandeln. „Damit erhöht sich die Versicherungssumme regelmäßig in Abhängigkeit des ‚Andere Verbrauchs- und Gebrauchsgüter’-Preisindex, den das Statistische Bundesamt erstellt“, weiß Rabow. Allerdings kann der Hausrat so eines Tages auch überversichert sein. Darum muss die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. „Sinnvoll ist es, eine Inventarliste zu führen und sie regelmäßig zu aktualisieren“, rät Schreiber. Dann kennt man den Wert des Haurats und vergisst im Schadensfall kein zerstörtes, beschädigtes oder gestohlenes Objekt. Von Wertgegenständen sollte man Fotografien anfertigen, so der Experte. Nach einem Schadensfall lasse sich damit leichter beweisen, dass die Gegenstände existierten und Eigentum des Versicherten waren. Auch Kaufbelege können von Vorteil sein. „Alle diese Unterlagen sollte der Versicherte aber besser nicht in der eigenen Wohnung aufbewahren. Sonst werden sie bei einem Feuer zum Beispiel genau so zerstört wie der Hausrat“, sagt Gerhard Schreiber.
Allerdings richten sich die Beiträge der Versicherung in ihrer Höhe nicht nur nach dem Wert des Hausrats. Auch die persönliche Lebenssituation ist wichtig: Das Alter oder der Beruf spielen beispielsweise eine Rolle. Auch der Wohnort ist ausschlaggebend: „Auf dem Land sind die Preise günstiger als in der Stadt“, erklärt Peter Rabow. Je höher die Schadensstatistik für Einbruchdiebstahl für einen Ort ist, umso höher sind auch die Versicherungsbeiträge. Zusätzlich muss die Wohnungstür mindestens mit einem Sicherheitsschloss geschützt sein. „Bei höheren Hausratsummen empfehlen sich weitere Sicherungen, wie beispielsweise Einbruchmeldeanlage oder vergitterte Kellerfenster“, sagt Rabow. Die Hausratversicherung gilt übrigens auch im Ausland, also zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist und in sein Hotelzimmer eingebrochen wird. „In diesem Fall spricht man von Außendeckung“, erklärt Schweda. Dann zahle die Versicherung bis zu einer vorher festgelegten Höchstleistungsgrenze. Die Aufenthaltsdauer darf allerdings drei Monate nicht überschreiten, sonst ist nicht davon auszugehen, dass der Hausrat nur vorübergehend nicht im eigentlichen Wohnsitz war. |
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