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Krankenversicherung – eine Entscheidung fürs Leben?

Wer sich privat versichert, hat nur wenige Möglichkeiten, in die gesetzliche zurückzukommen.


Bei der Krankenversicherung gibt es viele Möglichkeiten: Gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen teuren und günstigen Anbietern und können sich außerdem privat zusatzversichern. Die Alternative kann die private Voll-Krankenversicherung sein. Allerdings lohnt sie sich nicht für jeden, der dort eintreten könnte.

Wer über 46.800 Euro brutto im Jahr verdient und wechselwillig ist, kann in die private Krankenversicherung eintreten. So lässt sich zumindest in jungen Jahren Geld sparen, denn der Beitrag richtet sich nach Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand. Gerhard Schreiber, Versicherungsmakler: “Es sollte aber der Versorgungsgedanke im Vordergrund stehen, nicht das Sparen alleine“. Seine Argumente für die Privatversicherung: Bei den gesetzlichen Versicherungen steigen die Beiträge ständig, aber die Leistungen sinken. „Man bekommt außerdem ein festes Leistungsversprechen, das Preis-/Leistungs-Verhältnis stimmt, die Beitragsentwicklung ist ähnlich wie bei den gesetzlichen Versicherungen – aber als Privatpatient bekommt man schneller eine Behandlung vom Spezialisten“, zählt Schreiber auf. Allerdings, so warnt der Experte, lohnt sich nicht für jeden der Wechsel: Singles und Paare ohne Kinder sollten in die private Krankenversicherung wechseln. Kommen Kinder ins Spiel muss man sich intensiv mit den verschiedenen Lebensphasen beschäftigen und die Modelle der beiden Systeme vergleichen. Da es keine kostenfreie Mitversicherung gibt, muss für jedes Mitglied einzeln gezahlt werden.

Weil bei den Privaten der voraussichtliche Leistungsbedarf des Versicherten eine Rolle spielt, müssen sie im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung nicht jeden Antragsteller annehmen. Menschen mit chronischen Krankheiten wie Diabetes oder Asthma werden häufig entweder abgelehnt oder müssen hohe Risikozuschläge zahlen. Alternative: Diese Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Darum ist es wichtig, dass wer sich privat versichern möchte, auf jeden Fall die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet und nichts verschweigt, sonst zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht. Der Versicherer kann sogar innerhalb der ersten drei Jahre vom Vertrag zurücktreten, bei Arglist auch ohne zeitliche Beschränkung. Allerdings unterscheiden sich die Versicherer sowohl bei der Qualität der Gesundheitsfragen als auch bei den Abfragezeiträumen – manche Gesellschaften fragen drei, andere fünf, einige die zehn letzten Jahre oder sogar unbegrenzt ab.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen spielen weder Alter, noch Geschlecht oder Krankheiten eine Rolle bei der Höhe des Beitrags beziehungsweise der Leistungen. Zwar richtet sich die Beitragshöhe nach dem Bruttoeinkommen, aber den Höchstsatz zahlt, wer monatlich 3525 Euro verdient. Kinder und Partner ohne Einkommen werden mitversichert. Ob das so bleibt, ist für die Zukunft aber ungewiss.

Bevor man sich privat versichert, sollte man wissen: Ein Zurück aus der Privaten ist fast unmöglich. „Wer sein halbes Erwerbsleben privat versichert war, kann selbst im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht zurück in die Gesetzliche“, so Schreiber. Das gilt auch für Versicherte, die älter als 55 Jahre alt sind. Werden die Beiträge im Alter zu teuer, kann der Versicherte seine monatliche Belastung dadurch reduzieren, dass er eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart oder Zahnbehandlungen und Zahnersatz künftig selbst zahlt. Abgesehen davon müssen die Privaten für Senioren einen Standardtarif anbieten, der in den Leistungen den gesetzlichen Krankenversicherungen entspricht. Zurück in die Gesetzliche kommt im Regelfall nur, wer unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt. „Bezieher von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich wieder Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung“, weiß Thorsten Rudnik, Versicherungsexperte beim Bund der Versicherten. „Bei den Gesetzlichen ist es überdies so, dass bei Senioren alle Einkunftsarten zur Beitragsermittlung herangezogen werden, also beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalanlagen. Das heißt, Senioren müssen bei der Krankenkasse den Einkommensteuerbescheid vorlegen, damit ihre Beitragshöhe berechnet wird“, erklärt Schreiber.

Wer gesetzlich versichert bleiben muss oder möchte und trotzdem Vorteile aus der Privaten genießen möchte, kann die so genannten Zusatzversicherungen abschließen. Aber: „Eine Zusatzversicherung für Brillen ist reiner Luxus“, meint Michael Wortberg, bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Experte für private Krankenversicherungen. Ähnlich sei es mit den Zahnzusatzversicherungen: Sie könnten sich lohnen, wenn die Zähne in bestem Zustand sind, wenn man einen solchen Zusatzvertrag abschließen möchte. Denn wie bei der privaten Vollversicherung werden hier vor Vertragsschluss Gesundheitsfragen gestellt. „Wer schon Probleme mit den Zähnen hat, wird eine solche Versicherung nur für teures Geld bekommen“. Auch die Versicherung für das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus ist oft unnötig: „Die meisten Krankenhäuser haben heute nur noch zwei Bett-Zimmer“. Unentbehrlich sei jedoch für jeden Bundesbürger, der ins Ausland reist eine Auslandreisekrankenversicherung: „Selbst wenn man in einem EU-Land unterwegs ist, zahlen die Kassen häufig nicht alles, was einem im Ausland in Rechnung gestellt wird. Das gilt insbesondere für den Rücktransport“, so Wortberg. Thorsten Rudnik drückt es in Zahlen aus: „Im schlechtesten Fall geht es dann um Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe“.

So wechseln Sie von der gesetzlichen in die private
1. Welchen Leistungsumfang wünschen Sie sich? Holen Sie Angebote ein.
2. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß. Lassen Sie sich bei Ihren Ärzten die Behandlungsunterlagen der vergangenen fünf Jahre kopieren.
3. Ersetzen Sie auf den Formularen das Wort „Antrag“ durch „Probeantrag“. So können Sie die Angebote in Ruhe und ohne eine Verpflichtung einzugehen vergleichen. Außerdem wollen Versicherer wissen, ob andere Gesellschaften Sie schon abgelehnt haben. Wenn Sie einen Probeantrag einreichen, können Sie der Wahrheit entsprechend mit „Nein“ antworten.
4. Kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse erst, wenn Sie die Zusage einer privaten haben. Bedenken Sie die Kündigungsfrist!


Wenn Sie von einer gesetzlichen in eine andere wechseln wollen
1. Hat die Kasse die Beitragssätze erhöht oder sind Sie seit mindestens 18 Monaten Mitglied? Dann können Sie zum Ende des übernächsten Monats wechseln.
2. Werfen Sie einen Blick in Versicherungsvergleiche. Achtung! Es gibt Krankenkassen, die nicht bundsweit geöffnet sind. Außerdem unterscheiden sich die Kassen häufig bei den Zusatzleistungen.
3. Fragen Sie bei der neuen Krankenkasse an, ob der Beitragssatz aktuell ist.
4. Kündigen Sie die alte Versicherung per Einschreiben.
5. Beantragen Sie die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse und informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Gesetzliche Krankenkassen dürfen den Aufnahmeantrag eines Wechselwilligen nicht ablehnen!

(Artikel von: 22.09.2005, betbla)