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Tschüss Deutschland?Die britische Gesellschaftsform Ltd. erobert den deutschen Markt „Das Risiko einer Ein-Personen-Gesellschaft war zu groß“, erzählt Diplomingenieur Dietmar Euler. Darum wurde im Januar 2004 die Immobilien und Ingenieur Ltd. in Witten an der Ruhr gegründet. Als Director vertritt Euler die Interessen des Unternehmens mit der britischen Gesellschaftsform Limited, kurz Ltd. Die Alternative zur Ltd. wäre eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gewesen, doch „die britische Gesellschaftsform Private Company Limited by Shares ist einfach sehr viel billiger“, erklärt Euler. Denn wer eine GmbH gründen will, benötigt ein Startkapital von 25.000 Euro. Um dieses Geld zu sparen, entscheiden sich immer mehr deutsche Firmengründer für eine Limited. Das ist möglich, nachdem der Europäische Gerichtshof Ende 2002 geurteilt hat, dass jedes Unternehmen, das nach dem Recht eines EU-Landes gegründet wurde, seine Geschäftstätigkeit in ein anderes Land der EU verlegen darf ohne sich nach dortigem Recht umgründen zu müssen. „Wir haben täglich zwei bis drei Anfragen“, berichtet Martin Fischer, der als Rechtsanwalt bei der deutsch-britischen Industrie- und Handelskammer in London arbeitet. Kein Wunder, denn die Vorteile liegen auf der Hand: „Der Gründungsprozess ist schneller, es ist billiger und unbürokratischer“, so Fischer. „Man braucht keinen Notar für die Beurkundungen, keine 25.000 Euro Startkapital. Eine Ltd. gibt es schon für 250 bis 500 Euro“. Mit diesen Aussichten locken auch im Internet immer mehr Agenturen, die Existenzgründern beim Aufbau der Limited zur Seite stehen. Nicht alle dieser Firmen arbeiten seriös. Dietmar Euler hat zunächst keine guten Erfahrungen gemacht. „Wir haben im Internet geschaut, welche Agentur die billigste ist“, erzählt er. „Diesem Anbieter mussten wir im Voraus das Geld überweisen. Aber wir haben nie unsere Unterlagen aus England zugeschickt bekommen.“ Der Anbieter hat nur eine Firmenadresse in England und ist selbst eine Ltd.. Euler schrieb ihn an, denn er wollte sein Geld zurück. Doch er hat nie eine Antwort darauf bekommen. Dass nicht alle Agenturen seriös arbeiten, ist auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Köln bekannt. Birgit Roth, die dort als Juristin arbeitet, rät darum dazu, die Erstberatung bei der zuständigen IHK in Anspruch zu nehmen. „Existenzgründer sollten sich auch über das Rechtssystem des anderen Mitgliedstaates informieren“, so ihr Tipp. Wer danach eine Agentur zu Rate zieht, muss die Preise vergleichen. Denn die Unterschiede sind gravierend. Dass jedoch der billigste nicht auch der beste Anbieter ist, zeigt das Beispiel Euler. Der Ingenieur hat danach eine andere Agentur beauftragt, mit der er jetzt zu seiner größten Zufriedenheit zusammen arbeitet. Eine seriöse Agentur sollte einen deutschen Ansprechpartner nennen. Wer nur eine Hotline, ein Handynummer oder einen Anrufbeantworter zur Kommunikation anbietet, muss mit Vorsicht betrachtet werden. Außerdem muss ein seriöser Anbieter darauf aufmerksam machen, dass aus der Gründung einer Ltd. auch Pflichten erwachsen. Dagmar Bick, die selbst eine Ltd. hat und anderen Existenzgründern ihre Dienste anbietet, erklärt den etwa 60 interessierten Anrufern im Monat, dass sie in England eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen und jährlich den so genannten Annual Return präsentieren müssen. „Etwa zehn Prozent der Anrufer wollen ernsthaft ein Unternehmen gründen. Doch die Entscheidung für eine Limited ist eine langfristige Sache“, weiß sie. „Sie wird nicht über Nacht gefällt“. Und das ist auch gut so. Denn vor der Gründung einer Ltd. muss noch eine Menge mehr bedacht werden: Wer zum Beispiel den Jahresabschluss nicht vorlegt, kann abgemahnt werden – und muss mit einem Bußgeld rechnen. „Unternehmer, die ihre Accounts, also die Gewinn- und Verlustrechnung, nicht einreichen, begehen eine Straftat“, so Martin Fischer. „Erfolgt über Monate keine Reaktion des Unternehmers auf Nachfragen, kann seine Firma gelöscht werden“. Hinzu kommt, dass der Abschluss in englischer Sprache erstellt werden muss. „Das ist für viele eine Hürde“, weiß Fischer. Albrecht Huber, Vorsitzender des Fachverbandes Unternehmensgründung und –entwicklung beim Bund deutscher Unternehmensberater, geht einen Schritt weiter. Er rät Existenzgründern ganz davon ab, eine Limited zu gründen: “Sie haben zu wenig Erfahrung mit dem Wirtschaftsleben“, so der Steuerberater. „In Deutschland hat die Ltd. keinen guten Ruf. Die Kreditwürdigkeit des Unternehmers steht in Frage“. Diese Erfahrung hat auch Dietmar Euler gemacht: „Bei Banken und Behörden wird man schief angeschaut, wenn man eine Limited gegründet hat“. Hubers Rat: „In einigen Fällen kann die Limited sinnvoll sein, beispielsweise zur punktuellen Risikobegrenzung bei einzelnen Aufträgen“. Florian König, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht in Hamburg sieht das ähnlich: „Die Folge- und Verwaltungskosten bei einer Ltd. dürfen nicht unterschätzt werden. Das tun aber gerade Existenzgründer. Es ist sinnvoller, das Geld zu sparen und eine GmbH zu gründen“. Aus seiner Erfahrung erzählt er: „Ich hatte bisher immer nur mit Limiteds zu tun, die sich in irgendeiner Weise ihren Verpflichtungen entziehen wollen“. Kein Wunder also, dass diese Gesellschaftsform in Deutschland einen zweifelhaften Ruf hat. Trotzdem kann sie sinnvoll sein – sagt auch Rechtsanwalt König: „Wer häufig Geschäfte mit England oder den USA macht, kann mit einer Ltd. gut beraten sein. Denn die GmbH ist dort nicht bekannt“. Infos aus dem Internet ahk-london:Deutsch-britische Industrie- und Handelskammer. Seit April kann man für 75 Euro eine Broschüre mit Formularen und Tipps zur Ltd. bestellen. Die Kammer bietet eine kostenpflichtige individuelle Beratung an. Marktforschungsinstitut: Das Marktforschungsinstitut Rheinland hat zehn Agenturen, die bei der Limited-Gründung helfen, bei Preis und Leistung verglichen. Das Ergebnis kann als Studie für 30 Euro bestellt werden. Companiehouse: Infos über Ltds. Steckbrief Limited Ltd., Limited, Private Company Limited by Shares: Kapitalgesellschaft, ähnlich der GmbH. |
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