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Schuldlos haftbar

Private Haftpflicht. Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Selbst wenn er fahrlässig gehandelt hat - oder nicht einmal die Schuld an der Situation trägt. Und das kann teuer werden.

Zwei Freunde sitzen in einem Restaurant. Einer stößt gegen das Weinglas – und die rote Flüssigkeit tränkt die weiße Leinenhose seines Gegenübers. Oder: Der Hausflur ist frisch geputzt. Es kommt Besuch, der rutscht auf dem feuchten Boden aus und bricht sich ein Bein. Oder: Der Zulaufschlauch der Spülmaschine platzt, das Wasser läuft in die darunter liegende Wohnung. Dort muss frisch tapeziert und gestrichen werden. Die drei Beispiele haben alle eines gemeinsam: Sie sind nicht absichtlich verursacht worden – aber einem anderen ist ein Schaden entstanden. Nach Paragraf 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss dafür aufkommen, wer den Schlamassel ausgelöst hat.

„Wer einen Schaden anrichtet, haftet dafür in unbegrenzter Höhe“, so Brigitte Mayer, Beraterin im Info-Zentrum der Verbraucherzentrale Frankfurt Rhein-Main mit Schwerpunkt Versicherungen. „Darum ist eine private Haftpflicht-Versicherung unbedingt notwendig“. Sie springt immer bei berechtigten Ansprüchen ein. Nicht versichert sind dementsprechend absichtlich herbeigeführte Schäden, Ansprüche unter gemeinsam Versicherten, Schäden an gemieteten oder geliehenen Dingen, eigene Ansprüche oder Schäden, die im Berufsalltag passieren oder von einer speziellen Haftpflichtversicherung übernommen werden könnten. Beispielsweise gibt es eine Tierhalterhaftpflicht, die KfZ-Haftpflicht oder eine spezielle Haftpflicht für Öltanks.

Brigitte Mayer empfiehlt, eine Police mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro abzuschließen. Denn auch wenn die richtig großen Schäden seltener sind: Die Versicherungen haften nur bis zur Deckungssumme. Der Schaden, der darüber liegt, muss vom Versicherten selbst aufgefangen werden. Nun muss aber nicht jeder einzelne eine private Haftpflichtversicherung haben: Familienangehörige sind automatisch mitversichert. Unverheiratete, erwachsene Kinder so lange, bis sie ihre Schul- oder Berufsausbildung abgeschlossen haben. Auch eheähnliche Gemeinschaften können einen gemeinsamen Vertrag abschließen. „Nicht versichert sind nur Kinder unter sieben Jahren“, weiß Brigitte Mayer, „denn sie sind nicht verantwortlich für ihre Schäden“. Es kann also auch kein Schadenersatz gefordert werden. „Ist der Schaden entstanden, weil die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann zahlt die Versicherung“.

Eine günstige Familienhaftpflicht-Versicherung gibt es schon ab 50 Euro. Singles zahlen in der Regel ein bisschen weniger. Wer einen Selbstbehalt akzeptiert, bekommt ebenfalls einen besseren Preis. Aber: Die meisten Schäden liegen bei durchschnittlich 500 Euro. Wer dann einen Selbstbehalt hat, kann die Versicherung höchstens teilweise in Anspruch nehmen. Darum rät Katrin Rüter, Pressereferentin für Schaden und Unfall beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft: „Der Versicherungsnehmer muss sein Risiko einschätzen. Eine Familie hat möglicherweise ein höheres Schadensrisiko wegen der Kinder“. Heißt: Wenn öfter Bagatellschäden entstehen, lohnt sich der Selbstbehalt nicht. Wer aber Jahrelang keinen Schaden meldet, profitiert von der günstigeren Versicherung mit Selbstbehalt. Zusätzlich lassen sich die Kosten für die private Haftpflicht dadurch reduzieren, dass sie als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

  • Schließen Sie einen Vertrag mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen Euro ab.
  • Überdenken Sie Ihr persönliches Risiko: Lohnt sich der Selbstbehalt?
  • Profitieren Sie von der Familien- oder Partner-Versicherung.
  • Setzen Sie den Beitrag von der Steuer ab!

Weblinks zum Thema
Private Haftpflichtversicherung Vergleich"
Tierhalter-Haftpflichtversicherung

(Artikel von: 23.08.2005, betbla)