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Spam oder Permission Marketing?Die rot-grüne Regierung will Spammer mit Strafen bis zu 50.000 Euro für eine Spam-Mail belegen. Mit der Änderung im Teledienstegesetz (TDG) beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Lage im ‘Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb’ (UWG) zu ergänzen und eine Grundlage für die europäische Rechtssprechung zu schaffen. Experten streiten nun, ob eine Gesetzesänderung wirklich die erhoffte Wirkung zeigt, Spam-Mails einzudämmen. “Wirkungslos” sagen die einen, denn ein verschwindend geringer Prozentsatz weltweiten Spams kommt aus Deutschland. Die anderen fordern eine Differenzierung: Nicht alle erwünschten Mails sind dem Permission Marketing zuzuordnen, und nicht jede unerwünschte Mail ist gleich Spam. Hat der Empfänger eine Erlaubnis für das Zusenden von Mails erteilt, muss er deswegen nicht gleich “amused” über die Nachrichten sein. Bestellte Mails können durchaus auch mal unerwünscht sein, wenn sich der Empfänger über deren Inhalt ärgert. Ich teile die Auffassung von Herrn Graf, Inhaber des HighText Verlages in München: “Die Praktiker sollten bedenken, dass jede Initiative, die Spam risikoreicher macht, von Vorteil ist.” Bis die rot-grüne Koaliton den Gesetzesentwurf im Mai verabschiedet, müssen freilich noch etliche offene Fragen, beispielsweise zum Vollzug, geklärt werden. Für die Verfolgung von Spammern würden weder die Staatsanwaltschaften noch Bundesbehörden (z. B. die Regulierungsbehörde RegTP) zuständig sein. (Artikel von: 24.08.2005, ) |
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