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Gut abgesichert im Urlaub
Sonne und Meer – die Deutschen freuen sich auf den Urlaub. Aber zwei Tage vorher bekommt das Kind Masern. Wer keine Reiserücktrittversicherung hat, bleibt auf den Kosten sitzen, obwohl er den Urlaub nicht antritt. Richtig teuer kann auch ein Arztbesuch im Urlaub werden, „im schlechtesten Fall geht es um Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe“, sagt Thorsten Rudnik, Sprecher des Bundes der Versicherten. Der Reisende zahlt selbst dafür, wenn er nicht richtig abgesichert ist. Die beiden wichtigsten Versicherungen für den Auslandsaufenthalt sind darum die Reiserücktritt- und die Reisekrankenversicherung. Die erste zahlt zumindest teilweise, wenn die Reise vorzeitig beendet werden muss oder nicht angetreten werden kann, maximal aber den Reisepreis. Allerdings nur bei schwerwiegenden Gründen wie Tod oder Erkrankung des Versicherten, eines Mitreisenden oder nahen Verwandten, Schwangerschaft oder einem Schaden am Eigentum wie Einbruch, Brand oder Hochwasser. „Auch bei einem unerwarteten Arbeitsplatzverlust oder einem neuen Job nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit zahlt die Reiserücktrittversicherung“, so Rudnik. Bei Erkrankung im Ausland benötigt man zwar in den meisten Ländern der Europäischen Union nur den Auslandsreisekrankenschein und mit einigen mehr hat die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen. Oft liegen aber die Behandlungs-Kosten höher als in Deutschland. Darum ist eine Reisekrankenversicherung fast immer sinnvoll. Wer häufig verreist, kann eine Jahrespolice abschließen. Eine weitere Versicherung schützt das Reisegepäck. Allerdings sind die Bestimmungen streng: Der Urlauber darf nicht grob fahrlässig handeln. So muss Schmuck muss zum Beispiel im Tresor aufbewahrt werden. Auch wenn Gepäck aus dem Auto geklaut wird, zahlt die Versicherung nicht immer: Der Wagen darf beispielsweise nicht auf einem öffentlichen Parkplatz gestanden haben. Dann gibt es noch die Reisehaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der Urlauber in den Ferien einen Schaden anrichtet – zum Beispiel auf Inlinern einen Passanten umfährt. Aber sie ist oft unnötig, denn private Haftpflichtversicherungen haben in der Regel weltweite Gültigkeit. Das gilt auch für Hausratversicherungen, die zum Beispiel einspringen, wenn das Hotelzimmer ausgeraubt wurde. Hier lohnt sich ein Blick in die Verträge. Eben so bei der Unfallversicherung. Auch sie gibt es als Reise-Variante. Sie zahlt, wenn der Versicherte während der Reise stirbt oder invalide wird, aber nicht bei Extrem-Sport-Unfällen. Alle diese Policen lassen sich getrennt oder als Paket abschließen. Wesentlich sind zwar nur die Reiserücktritt- und die Reisekrankenversicherung, manchmal sind aber die Pakete günstiger. Hier ist ein Vergleich angebracht. Wer die Reise mit der Kreditkarte bezahlt, sollte sich vorher die Vertragsbedingungen der Karte durchlesen – auch darüber kann das Gepäck oder der Reiserücktritt abgesichert sein, manchmal auch der Arztbesuch im fremden Land. Mit dem Auto im Ausland Wer mit dem eigenen Auto unterwegs ist, ist mit einem Schutzbrief gut beraten. Oft ist er Teil der KfZ-Haftpflicht und zahlt bei Pannen, einer Bergung oder einem Rücktransport. Sollte er nicht Bestandteil der Police sein, kann er separat erworben werden. Die so genannte Grüne Karte der Autoversicherer ist in den EU-Ländern nicht mehr zwingend erforderlich, denn es gilt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis. „Man sollte sie trotzdem dabei haben, da sie alle wichtigen Daten für den Fall eines Unfalls enthält“, rät Rudnik. Tipps und Adressen Auf www.adac.de gibt es für ADAC-Mitglieder unter Recht & Rat und Unfallabwicklung für mehr als 30 Länder die Adressen von 130 deutsch-sprechenden Anwälten und Merkblätter für den Schadensfall. Wer im europäischen Ausland Unfallopfer wird, kann sich zur Schadenregulierung an den Zentralruf der Autoversicherer wenden, www.zentralruf.de. Außerdem gibt es eine Entschädigungsstelle, die eintritt, wenn der Versicherer nicht in angemessener Frist reagiert: Verkehrsopferhilfe. Unter Bundderversicherten kann man die Broschüre „Gut und günstig versichert“ als PDF herunterladen. (Artikel von: 18.08.2005, betbla) |
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