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Vorsorge für den Notfall

Der Sinn von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Es kann schnell gehen: Ein Unfall auf der Straße oder im Haushalt, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt. Eben noch gesund - jetzt im Koma, künstlich am Leben gehalten. Wer sein Lebensende so nicht verbringen möchte, kann den Abbruch oder das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen verlangen. Allerdings bedarf das der Vorsorge: Zwar kann der Arzt versuchen, den Willen des Patienten durch Angehörige oder Freunde herauszufinden. Doch dazu müssen diese den Willen des Patienten kennen.

Darum ist es wichtig, über das Thema zu sprechen oder besser eine Patientenverfügung oder ein Patiententestament zu verfassen. Sonst müssen Verwandte oder Vertrauenspersonen eine schwerwiegende Entscheidung treffen, die sie vielleicht nicht treffen wollen. „Mit einer Patientenverfügung bekundet jeder seinen Willen in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege. Diese Verfügung ist für Ärzte bindend, wenn sie sich auf eine bestimmte Situation bezieht und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Patient seinen Willen geändert hat“, sagt Volker Lipp, Professor an der Universität Göttingen und Experte für Betreuungsrecht.

Allerdings: Eine ausgefüllte Standard-Patientenverfügung reicht nicht aus. Sie sollte handschriftlich und mit eigenen Worten formuliert werden. Ändert sich die Einstellung zur medizinischen Versorgung im Notfall, kann sie geändert werden. Das gilt auch für die Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, sich um bestimmte Lebensbereiche zu kümmern, sobald man selbst es nicht mehr kann. Allerdings gilt sie nicht bei Banken: Dort muss eine spezielle Vollmacht hinterlegt werden, sonst kann sich nicht einmal die engste Familie um die Finanzen kümmern.

Zur Vorsorgevollmacht schreibt man am besten eine Gebrauchsanweisung, wie und wann sie eingesetzt werden soll. Das schützt vor Missbrauch. Andere Möglichkeit: Mehrere Personen benennen, die nur gemeinsam handeln dürfen. Die Vollmacht sollte bei einer neutralen Person aufbewahrt werden, beim Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beim zentralen Register der Bundesnotarkammer. Denn sie muss im Notfall sofort gefunden werden.

Wie bei der Patientenverfügung gilt: Sie muss individuell sein. Außerdem sollte mindestens ein Zeuge unterschreiben. Damit bestätigt man den vollen Besitz seiner geistigen Kräfte. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht nötig, aber wegen der weit reichenden Konsequenzen sinnvoll.

„Wer niemanden kennt, dem er eine so umfassende Vollmacht geben möchte, setzt eine Betreuungsverfügung auf. Mit ihr kann man Einfluss auf die Person des Betreuers nehmen und Vorgaben für seine Tätigkeit machen. Sie ist für das Vormundschaftsgericht eine Grundlage, um schnell den richtigen Betreuer auszuwählen“, erklärt Lipp. Die Verfügung wird am besten beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Eine Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht! Wer eine Vorsorgevollmacht hat, benötigt keine Betreuungsverfügung. Die Patientenverfügung dagegen ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht.

Weiterführende Literatur

Auf der Internetseite des Bundesjustizministerium > Service > Ratgeber gibt es die kostenlose Broschüre „Patientenverfügung“ und Textbausteine zum Herunterladen.
Ratgeber der Verbraucherzentrale NRW: „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung“, 5,80 Euro, Bestellnummer GP13, www.vz-nrw.de.

Bundesanzeiger Verlag: „So sorge ich vor“. Ordner mit Musterformularen, Checklisten und Tipps für den Notfall. Eigene Dokumente können eingeheftet werden. ISBN: 3-89817-428-X, 29,80 Euro, Bundesanzeiger

Das Mego-Vorsorge-Buch für Familien mit Kindern, ISBN: 3-81185-610-3, 19,95 Euro, Mego

Vorsorgevollmachten können bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden: Vorsorgeregister

Notfallausweis

Diesen Notfallausweis sollten Sie ausfüllen und ausschneiden und jederzeit bei sich tragen.

Ich, _______________________________________,
[Name] ___________________________________________________
[Adresse] habe
[ ] eine Patientenverfügung
[ ] eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
[ ] einen Organspendeausweis.

Bitte setzen Sie sich mit der Person meines Vertrauens in Verbindung:

Vorname, Nachname:
____________________________________________
Telefonnummer: ____________________________________________
Handynummer: __________________________________________

(Artikel von: 24.08.2005, betbla)