Für den Fall der Fälle

Wer arbeitet, setzt sich unwillkürlich auch Gefahren aus, das gilt vor allem für Menschen, die in handwerklichen Betrieben tätig sind. Bei Dachdecker-, Metall- oder Malerarbeiten ist die Gefahr besonders kurz, einem Unfall zu unterliegen und einen Schaden davon zu tragen. In der Regel greifen

in solchen Fällen Versicherungen, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat, um seine Mitarbeiter im Schadensfall abzusichern. Auch zusätzliche, privat abgeschlossene Versicherungen können dafür sorgen, dass der Geschädigte finanziell und medizinisch versorgt ist, wenn ein gegebenenfalls länger andauernder Arbeitsausfall das Resultat eines Arbeitsunfalls sein sollte. Jedoch sollte man darauf achten, was zu den Bestandteilen der jeweiligen Versicherungen zählt, um am Ende nicht nur damit kämpfen zu müssen, verletzt zu sein, sondern auch zusätzlich noch mit der Bürde kämpfen zu müssen, die Kosten für eine Therapie, den Arbeitsausfall und das finanzielle Auskommen der Familie bewältigen zu können.

Klausel in Versicherungsverträgen

Gerade Berufsunfähigkeitsversicherungen unterliegen verschiedenen Klauseln. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, ab dem wievielten Tag des Arbeitsausfalls die Versicherung für die Kosten aufkommt und welche Kosten durch sie abgedeckt werden. Zudem sollte man auf eine Klausel achten, die besagt, dass die Versicherung nur dann greifen muss, wenn der Arbeitnehmer auch nicht mehr einem anderen Job nachgehen kann, der seinen beruflichen Qualifikationen entspricht. Für einen Dachdecker käme es also beispielsweise bei einem Bandscheibenvorfall, der verhindert, dass er noch Arbeiten auf Dächern verrichten kann, in Frage, als Gutachter zu arbeiten. Eine Versicherung, die in ihren Verträgen entsprechende Klauseln miteinschließt, müsste also erst in dem Fall greifen, in dem weder die eigentliche noch eine andere Arbeit, die den eigenen Qualifikationen entspricht, verrichtet werden könnte. Gegebenenfalls sollte man sich vor Vertragsabschluss nach einer Gesellschaft umsehen, die auf diese Klausel verzichtet. Und für den Fall, dass der Arbeitsunfall nicht eindeutig als solcher eingestuft werden kann und die Versicherung des Arbeitgebers nicht greifen will, ist es ratsam, etwa einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bochum zu Rate zu ziehen.