Voraussetzungen für die Kreditvergabe

Auch wenn Verbraucher nahezu jede Anschaffung auch über einen Kredit finanzieren können, sie also nicht einmal mehr gezwungen sind, auf eine Anschaffung auch sparen zu müssen, so vergeben Banken keine Kredite, ohne dass die Verbraucher bestimmte Voraussetzungen für die Vergabe

zu erfüllen haben. Das gilt sowohl für Kleinkredite, mit denen beispielsweise Waschmaschinen finanziert werden wie auch für Kredite, die der Finanzierung von Kraftfahrzeugen oder Immobilien dienen.

Bei den letztgenannten Krediten ist das zu finanzierende Fahrzeug bzw. die Immobilie selbst die Sicherheit, die dann für den Fall, dass der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlt, verwertet wird. Bei Verbraucherkrediten indes fehlt eine solche Sicherheit bzw. kann der zu finanzierende Gegenstand kaum als Sicherheit herhalten, vor allem wenn es sich um einen Alltagsgegenstand wie eben eine Waschmaschine handelt. Hier zählt einzig und allein das zur Verfügung stehende Einkommen.

Kommt es dann aber zu Rückzahlungsproblemen, kann die Bank nach zweimaliger schriftlicher Mahnung den Kredit kündigen und die sofortige Rückzahlung der restlichen Kreditsumme verlangen. Außerdem wird die Schufa über die Kündigung informiert mit der Folge, dass dem Kreditnehmer für die Zukunft eine erneute Kreditvergabe zumindest erschwert wird.

Dieses Szenario ist bei allen Kreditgebern gleich, sei es, dass es Filialbanken sind oder aber Anbieter aus dem Internet, die in der Regel die günstigeren Konditionen anbieten, weswegen der Trend der Verbraucher hin zu eben diesen Kreditgebern zugenommen hat.

So ist es unerheblich, bei welchem Anbieter der Kredit beantragt wird; wichtig ist bei jedem der Kreditgeber, dass eine pünktliche Rückzahlung der Raten erfolgt und der Kredit dann schnell getilgt ist.