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Bequemer wohnen im Alter
"Die meisten Leute machen sich erst dann Gedanken um den Umbau ihrer
Wohnung, wenn gesundheitliche Probleme auftauchen", weiß Sabine Grabow
von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung in Berlin. Also
dann, wenn das Laufen und Treppen steigen beschwerlicher wird, oder sie
plötzlich krank werden. Am häufigsten treten Probleme im Sanitärbereich
auf. "Die Badewanne ist zu hoch, der Boden ist rutschig. Da können sich
die Bewohner oft nicht mehr sicher bewegen". Ein weiteres Hindernis sei
meistens der Treppenaufgang, so Sabine Grabow. "Solche Probleme haben
auch schon 50-Jährige. Es kommt immer auf die körperliche Verfassung
an".
Viele Probleme lassen sich jedoch beheben: "An Stelle der
Badewanne kommt eine Dusche, im Treppenaufgang lässt sich ein Lift
anbringen", erklärt Sabine Grabow. Wer neu baut, sollte von Anfang an
breitere Türen einbauen und auf schmale Wendeltreppen verzichten. Oder
so früh wie möglich Geld zurücklegen - zum Beispiel die
Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag. Muss die
Immobilie später modernisiert werden, liegt Geld auf der hohen Kante.
Das Geld aus dem Bausparvertrag darf allerdings nur dann benutzt
werden, wenn die Modernisierung fest mit dem Gebäude verbunden ist.
"Das ist zum Beispiel bei einer Türverbreiterung oder einer neuen
Dusche der Fall", so Johannes Fiala, Rechtsanwalt und Finanzberater in
München.
Außerdem gibt es noch staatliche finanzielle Spritzen. So zahlt die
Pflegeversicherung einen Zuschuss bis maximal 2.557 Euro, wenn man in
Pflegestufe eins bis drei fällt. Verschreibt der Arzt ein Hilfsmittel
wie zum Beispiel einen Badewannenlifter, weil der Patient nicht mehr
mobil genug, aber noch kein Pflegefall ist, dann beteiligt sich auch
die Krankenkasse an den Kosten. Eine andere Möglichkeit ist, beim
zuständigen Landratsamt nachzufragen. Im Rahmen der Wohnraumförderung
sind Zuschüsse oder verbilligte Darlehen für den Umbau der Wohnung
möglich.
Übrigens darf auch eine Mietwohnung umgebaut werden. Der
Vermieter kann seine Zustimmung nicht mehr so einfach verweigern. Diese
Änderung brachte die Mietrechtsreform 2001 mit sich. Der Vermieter darf
allerdings eine Sicherheit verlangen, um nach Ihrem Auszug die Wohnung
wieder zurückzubauen.
Weiterführende Informationen:
www.wohnungsanpassung.de
(Kuratorium Deutsche Altershilfe)
Das Haus fürs Alter vorbereiten
- Ist ein zweiter Handlauf im Treppenhaus notwendig?
- Gibt es Stufen oder Schwellen, die mit einer Rampe überbrückt werden müssen?
- Sind die Beleuchtungs-Schaltphasen im Treppenhaus lang genug?
- Kann ein Treppenlift eingebaut werden?
- Ist die Dusche bodengleich, also ohne Rand?
- Brauchen Sie zusätzliche Haltegriffe im Bad?
- Hilft ein Badewannenlifter?
- Lassen sich die Küchenmöbel höher
beziehungsweise niedriger platzieren, so dass Sie sich nicht bücken
müssen beziehungsweise keine Steighilfe für die Oberschränke benötigen?
- Benötigen Sie eine Herdzeitschaltuhr?
betbla)
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