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Bequemer wohnen im Alter

"Die meisten Leute machen sich erst dann Gedanken um den Umbau ihrer Wohnung, wenn gesundheitliche Probleme auftauchen", weiß Sabine Grabow von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung in Berlin. Also dann, wenn das Laufen und Treppen steigen beschwerlicher wird, oder sie plötzlich krank werden. Am häufigsten treten Probleme im Sanitärbereich auf. "Die Badewanne ist zu hoch, der Boden ist rutschig. Da können sich die Bewohner oft nicht mehr sicher bewegen". Ein weiteres Hindernis sei meistens der Treppenaufgang, so Sabine Grabow. "Solche Probleme haben auch schon 50-Jährige. Es kommt immer auf die körperliche Verfassung an".

Viele Probleme lassen sich jedoch beheben: "An Stelle der Badewanne kommt eine Dusche, im Treppenaufgang lässt sich ein Lift anbringen", erklärt Sabine Grabow. Wer neu baut, sollte von Anfang an breitere Türen einbauen und auf schmale Wendeltreppen verzichten. Oder so früh wie möglich Geld zurücklegen - zum Beispiel die Vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag. Muss die Immobilie später modernisiert werden, liegt Geld auf der hohen Kante. Das Geld aus dem Bausparvertrag darf allerdings nur dann benutzt werden, wenn die Modernisierung fest mit dem Gebäude verbunden ist. "Das ist zum Beispiel bei einer Türverbreiterung oder einer neuen Dusche der Fall", so Johannes Fiala, Rechtsanwalt und Finanzberater in München.

Außerdem gibt es noch staatliche finanzielle Spritzen. So zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschuss bis maximal 2.557 Euro, wenn man in Pflegestufe eins bis drei fällt. Verschreibt der Arzt ein Hilfsmittel wie zum Beispiel einen Badewannenlifter, weil der Patient nicht mehr mobil genug, aber noch kein Pflegefall ist, dann beteiligt sich auch die Krankenkasse an den Kosten. Eine andere Möglichkeit ist, beim zuständigen Landratsamt nachzufragen. Im Rahmen der Wohnraumförderung sind Zuschüsse oder verbilligte Darlehen für den Umbau der Wohnung möglich.

Übrigens darf auch eine Mietwohnung umgebaut werden. Der Vermieter kann seine Zustimmung nicht mehr so einfach verweigern. Diese Änderung brachte die Mietrechtsreform 2001 mit sich. Der Vermieter darf allerdings eine Sicherheit verlangen, um nach Ihrem Auszug die Wohnung wieder zurückzubauen.

Weiterführende Informationen:
www.wohnungsanpassung.de (Kuratorium Deutsche Altershilfe)

Das Haus fürs Alter vorbereiten

  • Ist ein zweiter Handlauf im Treppenhaus notwendig?
  • Gibt es Stufen oder Schwellen, die mit einer Rampe überbrückt werden müssen?
  • Sind die Beleuchtungs-Schaltphasen im Treppenhaus lang genug?
  • Kann ein Treppenlift eingebaut werden?
  • Ist die Dusche bodengleich, also ohne Rand?
  • Brauchen Sie zusätzliche Haltegriffe im Bad?
  • Hilft ein Badewannenlifter?
  • Lassen sich die Küchenmöbel höher beziehungsweise niedriger platzieren, so dass Sie sich nicht bücken müssen beziehungsweise keine Steighilfe für die Oberschränke benötigen?
  • Benötigen Sie eine Herdzeitschaltuhr?

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