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Niedrigere Gesundheitskosten locken ins Ausland

Vor allem bei Kuren oder Zahnersatz läßt sich viel Geld sparen – Gewährleistung bei Mängeln aber oft noch problematisch

Gesundheit wird immer teurer; Zuzahlungen und Gebühren steigen. Doch für reisewillige Patienten gibt es eine Alternative: Sie können sich beispielsweise in Polen, Tschechien oder Ungarn behandeln lassen und so trotz der Reisekosten teilweise viel Geld sparen. Möglich macht dies ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Kassen auch im europäischen Ausland zu den in Deutschland üblichen Kostenerstattungen oder Zuschüssen verpflichtet. Am meisten lohnt sich der Gesundheitstourismus heute beim Zahnersatz oder bei Kuren. Bei Zähnen sind vor allem die Material- und Laborkosten in Osteuropa deutlich niedriger. Bei Kuren liegt das größte Sparpotential in den geringeren Nebenkosten etwa beim Tanken, Einkaufen oder bei Restaurant-Besuchen. „Das Preisniveau in Ungarn oder Tschechien liegt in etwa um 30 bis 40 Prozent unter dem in Deutschland“, sagt Thorsten Brunkhorst von der Hanseatischen Ersatzkasse (HEK). Aber auch die Behandlungen wie etwa Massagen sind deutlich günstiger, so daß auch die Kassen sparen.

Immer mehr deutsche Krankenkassen schließen daher Verträge mit Kurhotels in Osteuropa ab. Die Patienten müssen damit häufig nicht mehr in Vorkasse gehen, sondern die Kassen rechnen direkt mit den Einrichtungen im Ausland ab. Zudem sichern die Krankenkassen ihren Kunden zu, daß die ausgewählten Institute einen angemessenen Qualitätsstandard bieten.

Die HEK war die erste gesetzliche Kasse, die in diesem Jahr Verträge mit osteuropäischen Kurhotels abschlossen hat. Wie in Deutschland übernimmt die Kasse bei einer ambulanten Kur die Kosten für die ärztliche Betreuung und die Anwendungen. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung zahlt der Patient selbst und kann so im Ausland sparen. „Der Patient behält jedoch weiterhin die freie Wahl, wo er seine Kur machen möchte“, versichert HEK-Pressesprecher Brunkhorst. Auch die Techniker Krankenkasse (TK) hat bereits Verträge mit Kureinrichtungen in Tschechien und Ungarn. Vereinbarungen mit Kliniken in der Slowakei und Polen stehen kurz vor dem Abschluß. Bei den Partner- Einrichtungen rechnet die TK direkt mit den Kliniken ab. Zusätzlich erhalten die Patienten für maximal 21 Tage einen Zuschuß von jeweils 13 Euro. Die Reha-Experten der Krankenkasse gehen davon aus, daß in Osteuropa bis zu 50 Prozent gegenüber den Kosten im Inland gespart werden können. Aber: Je höher der Qualitätsstandard, desto höher die Kosten. „Die von uns ausgewählten Kliniken sind nur zwischen 15 und 20 Prozent preiswerter als in Deutschland“, sagt TK-Sprecherin Michaela Speldrich.

Auch einige der über 200 Betriebskrankenkassen Deutschlands haben bereits entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen. Es lohnt sich also, bei der eigenen Kasse nachzufragen, ob Verträge mit ausländischen Kliniken bestehen oder geplant sind. Während bei Kuren sowohl Kassen als auch Patienten profitieren, sind bei den Zahnbehandlungen Kassen und Verbraucherschützer skeptisch. Das Sparpotential ist zwar sehr hoch – selbst bei einfachen Kronen oder Brücken können Patienten mehrere hundert Euro sparen (siehe Tabelle). Doch es bleibt das Problem der Gewährleistung. Wer kommt für Nachbesserungen im Ausland auf? In Deutschland gilt bei Zahnbehandlungen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf Material und Leistung. „Der Patient muß unbedingt dafür sorgen, daß er diese Gewährleistung auch im Ausland bekommt“, sagt Carl-Friedrich Theil von der Stiftung Warentest. Dies geschieht entweder über Verträge der Krankenkassen mit ausländischen Ärzten oder über einen Vertrag, den der Patient selbst mit einem Arzt abschließt. Hat der Patient keine Gewährleistung und nimmt bei Mängeln oder Nachbehandlungen die Hilfe eines Arztes in Deutschland in Anspruch, so muß er die Kosten häufig selbst tragen. Um dieses Problem zu umgehen, hat die AOK Brandenburg als bisher einzige Krankenkasse eine Kooperation mit polnischen Zahnärzten geschlossen. Med Polska, eine Tochtergesellschaft der Münchener Medent, behandelt die AOK Patienten zu deutschen Konditionen und polnischen Preisen. Ist der Heil- und Kostenplan von der Kasse genehmigt, zahlt die AOK direkt an die Med Polska. „Die polnischen Ärzte garantieren uns nicht nur zwei Jahre Gewährleistung, sondern auch einen deutschen Gerichtsstandort im Fall einer Klage“, sagt Jörg Trinogga, Sprecher der AOK Brandenburg. „Aber nicht immer sind die Angebote im Ausland tatsächlich günstiger“, warnt Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So sind beispielsweise Porzellankronen oder Acrylhypothesen in Polen zwei bis drei Mal billiger als in Deutschland. Titanimplantate unterscheiden sich jedoch kaum im Preis. {Google1} Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Grundsatzurteil im Mai 2003 den Weg für einen europaweiten Gesundheitstourismus geebnet. Seither können auch gesetzlich Versicherte nutzen, was zuvor ein Privileg von Privatpatienten war: Jeder versicherte Patient kann sich in jedem EU-Land bei einem Arzt seines Vertrauens behandeln lassen und die Rechnung bei seiner deutschen Kasse einreichen. Diese übernimmt die Kosten, allerdings nur bis zu der Höhe, wie sie in Deutschland anfallen würden. Seit dem EU-Beitritt der osteuropäischen Länder im Mai vergangenen Jahres gilt das EuGH-Urteil zur Kostenübernahme bei medizinischen Behandlungen auch für diese Staaten. Bereits seit Mitte 2004 erhalten gesetzlich Krankenversicherte bei Bedarf die neue europäische Krankenversichertenkarte, die die Abwicklung aller Formalitäten im EUAusland erleichtert. Diese wird ab kommenden Jahr an alle Versicherten als Rückseite der neuen elektronischen Gesundheitskarte ausgegeben. Wer die neue Karte noch nicht von seiner Kasse bekommen hat, benötigt dieses Jahr im Ausland noch eine Ersatzbescheinigung. Der alte Auslandskrankenschein wurde bereits 2004 abgeschafft. Vor einer Behandlung im Ausland sollten Patienten jedoch unbedingt klären, wieviel die Kasse tatsächlich zuschießt. Nur so lassen sich die anfallenden Kosten, die selbst zu tragen sind, vernünftig abschätzen. Bestehen keine Verträge der Krankenkasse mit der medizinischen Einrichtung im Ausland, muß der Patient meist in Vorkasse gehen. Erstattet die Kasse die vollen Kosten, fällt üblicherweise noch eine Verwaltungsgebühr zwischen fünf und 40 Euro an. Die meisten Kassen ziehen dabei einen Pauschalbetrag von fünf bis siebeneinhalb Prozent des Rechnungsbetrags ab. Die Kassen haben außerdem das Recht, die Übernahme von privatärztlichen oder medizinisch nicht anerkannten Leistungen zu verweigern. Und Zahnersatz oder Kuren müssen ohnehin genau wie in Deutschland vorher von den Versicherern genehmigt werden.

Dieses gilt übrigens auch für alle Formen stationärer Heilbehandlungen. Behandlungen im Krankenhaus beispielsweise sind – außer in Notfällen – nur mit vorheriger Zustimmung der deutschen Kassen möglich. (Artikel von: 03.11.2005, linpan)